Allgemeines

Mit der Teilnahme am 35. SPARKASSEN UNI-TRIATHLON Magdeburg (19.06.2024) werden die Haftungs- und Wettkampfbestimmungen des Veranstalters sowie die Durchführung des Wettkampfes nach den Regeln und Bestimmungen der Deutschen Triathlon-Union anerkannt. Jeder teilnehmende Wettkämpfer, der sich anmeldet, erklärt, dass er mit den geltenden Regeln des Triathlonsports in Deutschland vertraut ist und diese im Wettkampf einhalten wird.

Jedem Wettkämpfer, der am 35. SPARKASSEN UNI-TRIATHLON Magdeburg teilnimmt, sind die damit verbundenen Gefahren bekannt. Er nimmt diese aber wegen des sportlichen Vergnügens, der Spannung oder auch der Freude an der Gefahr in Kauf. Jeder Teilnehmer des Wettkampfs darf daher darauf vertrauen, nicht wegen einem Mitbewerber zugefügter Schäden in Haftung genommen zu werden, die er ohne nennenswerte Regelverletzung aufgrund der typischen Risikolagen des Wettbewerbs verursacht. Die Geltendmachung solcher Schäden steht damit erkennbar in Widerspruch und muss nach Treu und Glauben nicht hingenommen werden. Dies gilt vor allem auch dann, wenn kein Versicherungsschutz der einen oder anderen Partei besteht.

Weiterhin erklärt mit seiner der Anmeldung jeder Wettkämpfer, dass er nur gesund und ausreichend trainiert an den Start gehen wird und er sich im Wettkampf an die Bestimmungen der Strassenverkehrsordnung halten wird, sofern nicht Teile davon vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, ausser Kraft gesetzt worden. In diesem Falle erfolgt eine Mitteilung des Veranstalters an alle teilnehmenden Wettkämpfer.

Jedem Wettkämpfer ist bekannt, dass er für den technischen Zustandes seines Rades eigenverantwortlich ist und dass er aus dem Rennen genommen werden kann, wenn er Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen. Mit seiner Anmeldung erklärt sich jeder damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahmen, Interviews in Rundfunk und Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen zu seiner Person ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden können.

Mit seiner Anmeldung bestätigt jeder Sportfreund ausdrücklich die Richtigkeit aller von ihm angegebenen Daten und versichert, das seine Startnummer an keine andere Person weitergegeben wird.

Disqualifizierung

Ein Teilnehmer kann disqualifiziert werden wenn:

  • er von einem Kampfrichter des Landesverbandes wegen Nichteinhaltung der geltenden Regeln oder nach mehrmaliger Verwarnung disqualifiziert wird.
  • festgestellt wird, dass Daten zur Person des Teilnehmers wissentlich falsch angegeben wurden, insbesondere zum Alter und Geschlecht
  • er sich unsportlich gegenüber anderen Personen am Wettkampftag verhält und damit Gefahr für Gesundheit und/oder Ausrüstung anderer Teilnehmer bzw. des Veranstalters besteht.
  • er die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verhindert, insbesondere Werbeaufdrucke unsichtbar oder unkenntlich macht, falls vorhanden

Haftung des Veranstalter

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die an Gesundheit des Teilnehmers oder an der Ausrüstung des Teilnehmers am Wettkampftag ohne Verschulden des Veranstalters entstehen. Ein Anspruch auf Ersatz oder Wiederherstellung des Wettkämpfers gegenüber dem Veranstalter besteht nicht.

Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr

Mit seiner Online-Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigungsmail, die einen Bestätigungslink enthält. Nachdem er diesen Bestätigungslink aufgerufen hat, bzw. das Startgeld beim Veranstalter auf dem Konto eingegangen ist, wird seine Anmeldung bindend. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist dann nur noch innerhalb von 14 Tagen ab diesem Datum möglich. Nach Ablauf der 14tägigen Frist kann im Falle eines Rücktritts des Teilnehmers von der Anmeldung die Startgebühr nicht mehr zurückerstattet werden.

Dies gilt auch für Nichtteilnahme wegen Erkrankung oder Verletzung des Teilnehmers.
Die Überweisung und Eingang der Teilnahmegebühr des angemeldeten Teilnehmers ist gleichzusetzen mit dem Aufruf des Bestätigungslink und zieht denselben folgenden Verfahrensweg nach sich (14-tätiges Rücktrittsrecht).

Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Tage vor dem Wettkampf, ist ein kostenfreier Rücktritt nur innerhalb von 24h nach Anmeldung möglich.

Das Tragen von Badekappen/Schwimmmützen

Wird vom Veranstalter eine Badekappe/Schwimmmütze gestellt, muss der Triathlet diese während des Schwimmens tragen. Darunter kann er aber auch noch eine eigene Schwimm-Haube tragen.

Absage oder Wandlung der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Veranstaltung in folgenden Fällen abzusagen:

  • Wegen zu geringer Beteiligung am Wettkampf
  • Wegen schlechten Wetters und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, vor allem wenn Gefahr für Gesundheit und Leben der Wettkämpfer besteht.
  • Wegen höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse wie Hochwasser, gesundheitsgefährdende Unwetter u.dgl.)
  • Wenn die erforderlichen Genehmigungen durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bzw. sonstige behördliche Genehmigungen, die zur Durchführung des Wettkampfes erforderlich sind, nicht erteilt werden sollten.

Bei wetterbedingter Absage am Wettkampftag bzw. wenn die Absage aus Gründen der Gefahr für die Gesundheit und Leben der Wettkämpfer besteht, erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühr. Gleiches gilt für eine kurzfristige Absage der Veranstaltung am Wettkampftag.

Findet die Veranstaltung am Wettkampftag aus behördlichen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht und ohne Ausweichtermin statt, werden 50% des Teilnehmerbetrages zurückerstattet. Bei einer Terminverschiebung des Wettkampfes aus wichtigem Grunde erhalten alle diejenigen, die nach Bekanntgabe des neuen Termins innerhalb von 7 Tagen dem Veranstalter schriftlich oder mündlich mitteilen, dass sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, 50% der Startgebühr zurück. Nach Ablauf der 7 Tage, ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr mmöglich.

Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung zu wandeln (z.B. von einem Triathlon in einen Duathlon oder Ambathlon), wenn es die örtlichen Gegebenheiten erfordern. Eine Reduzierung oder Rückerstattung der Startgebühr erfolgt in diesem Falle nicht.

Hygienekonzept / Coronaregeln:
Der Wettbewerb wird unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen der Landesregierung Sachsen-Anhalt durchgeführt: 
https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/amtliche-informationen/

Datenschutzhinweis für die Fotografie auf der Veranstaltung
Um welche Daten geht es konkret?
Im Rahmen des 35. SPARKASSEN UNI-TRIATHLON Magdeburg werden Fotos angefertigt, welche personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO darstellen.

Für welchen Zweck werden die Fotos angefertigt und welcher auf Basis welcher Grundlage geschieht dies?
Die Fotographie während des 33. SPARKASSEN UNI-TRIATHLON Magdeburg geschieht im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung.

Zur Wahrnehmung einer Aufgabe, welche im öffentlichen Interesse liegt (Art 6 Nr 1 f):
Die angefertigten Fotos werden im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.

Dabei stehen folgende Zwecke im Vordergrund:
– Die Verwendung in Pressemitteilungen
– Das Anfertigen von Ankündingungs- und Informationsflyern für kommende UNI TRIATHLONS
– Veröffentlichung auf der Website www.uni-triathlon.de

Wer bekommt Zugriff auf die Fotographien?
Innerhalb des Teams des 35. SPARKASSEN UNI-TRIATHLON Magdeburg bekommen nur die MitarbeiterLnnen Zugriff auf die Fotos, die diesen benötigen um die oben genannten Verarbeitungszwecke auszuführen. In diesem Rahmen werden die Fotos außerdem auf den Webseiten der Universität und auf www.uni-triathlon.de veröffentlicht, sowie in Form von Pressemitteilungen verfügbar gemacht.

Wie lange werden die Fotos gespeichert?
Für den 35. SPARKASSEN UNI-TRIATHLON Magdeburg besteht eine beabsichtigte Speicherdauer von 5 Jahren.